Der Fachtierarzt für Homöopathie ist ein von der österreichischen Tierärztekammer überwachtes Ausbildungs- und Prüfungsprogramm und dient zur Qualitätssicherung.

Ausbildungsrichtlinie zum Fachtierarzt für Homöopathie

Die Verordnung der Delegiertenversammlung der Österreichischen Tierärztekammer über die Ausbildung und Prüfung zur Erlangung des Titels „Fachtierärztin/Fachtierarzt für Homöopathie” (Fachtierarztausbildungs- und -prüfungsordnung – Homöopathie) wurde von der Delegiertenversammlung am 17.12.2021 beschlossen: https://www.tieraerztekammer.at/fileadmin/daten/Oeffentlicher_Bereich/Kammer/Kundmachungen/2021/FTA-Homoopathie_17122021.pdf

Die Voraussetzungen für den Erwerb eines Fachtierarztes werden im Tierärztegesetz im  § 14 b (2) festgelegt. (§§ 14 b – l  bekommt man von der TÄ-Kammer: www.tieraerztekammer.at)

 Zusammenfassung der Ausbildung:

1. Theoretische Ausbildung: 120 Stunden in drei Jahren; davon:

60 Stunden Fortbildungskurse (Besuch einschlägiger Seminare, Tagungen, usw. anerkannter Institutionen (siehe Anlage 2 der Fachtierarztverordnung))

  • Kurse für Veterinärhomöopathie im In- und Ausland (mind. 40 Stunden)
  • 7 Stunden Repertorisationskurs
  • Kurse für Humanhomöopathie (max. 20 Stunden werden anerkannt)
  • Homöopathische Ausbildung während des Studiums (max. 15 Stunden werden anerkannt).

60 Stunden Arbeitskreis (mit Protokollführung)

  • Anerkannt werden ausschließlich postgraduale Arbeitskreise (weitere Anforderungen siehe Fachtierarztverordnung)

2. Praktische Ausbildung:

  • Mind. 3-jährige eigene praktisch homöopathische Tätigkeit
  • Praktische Tätigkeit bei einem Fachtierarzt für Homöopathie (Dienstverhältnis)

oder

  • Supervision von 50 eigenen Fällen durch einen Fachtierarzt für Homöopathie über mindestens drei Jahre und Lehrpraxis für veterinärmedizinische Homöopathie (20 Stunden)

Zur von der Prüfungswerberin/dem Prüfungswerber zu tragenden Entschädigung für den FTA in ihrer/seiner Tätigkeit als Arbeitskreissupervisor/in siehe Anlage 3 der Fachtierarztverordnung.

  • Teilnahme an einer Arzneimittelprüfung (nicht obligatorisch aber wünschenswert)

3. Fachspezifisch-wissenschaftliche Weiterbildung

Erfolgt durch eine schriftliche wissenschaftliche Facharbeit, eine öffentliche Präsentation sowie die Erstellung von zehn Fallberichten, davon einer in veröffentlichungsreifer Form (weitere Anforderungen siehe Fachtierarztverordnung)

4. Prüfung:

Die Prüfung wird mündlich strukturiert durchgeführt.

Sie besteht aus zwei Teilen, wobei jeder Detailbereich positiv absolviert werden muss.

– 1. Teil

  • (a) Papercase, welchen die Prüfungswerberin/ der Prüfungswerber analysieren und repertorisieren soll.

– 2. Teil

  • (a) Fragen zur Facharbeit
  • (b) Fragen zu den eingereichten Fallstudien
  • (c) Fragen zum Papercase
  • (d) Fragen zur Systematik in der Homöopathie
  • (e) Fragen zur Materia Medica
  • (f) Fragen zur Miasmatik

5. Vortrag

Im Rahmen einer ÖGVH-Fortbildungsveranstaltung oder einer ÖGVH Regionaltagung ist ein Vortrag über einen chronischen Fall zu halten. Inwieweit auf anderen Veranstaltungen gehaltene Vorträge anerkannt werden können, entscheidet die Prüfungskommission.

Wenn Sie Fragen zum Fachtierarzt haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Vorsitzenden der Fachtierarztkommission, Dr. Karl Traitinger tierarzt@traintinger.at auf.

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