Fachtierarztprüfung
Der Fachtierarzt für Homöopathie ist ein von der österreichischen Tierärztekammer überwachtes Ausbildungs- und Prüfungsprogramm und dient zur Qualitätssicherung.
Ausbildungsrichtlinie zum Fachtierarzt für Homöopathie
Die Verordnung der Delegiertenversammlung der Österreichischen Tierärztekammer über die Ausbildung und Prüfung zur Erlangung des Titels „Fachtierärztin/Fachtierarzt für Homöopathie” (Fachtierarztausbildungs- und -prüfungsordnung – Homöopathie) wurde von der Delegiertenversammlung am 17.12.2021 beschlossen: https://www.tieraerztekammer.at/fileadmin/daten/Oeffentlicher_Bereich/Kammer/Kundmachungen/2021/FTA-Homoopathie_17122021.pdf
Die Voraussetzungen für den Erwerb eines Fachtierarztes werden im Tierärztegesetz im § 14 b (2) festgelegt. (§§ 14 b – l bekommt man von der TÄ-Kammer: www.tieraerztekammer.at)
Zusammenfassung der Ausbildung:
1. Theoretische Ausbildung
60 Stunden Fortbildungskurse (Besuch einschlägiger Seminare, Tagungen, usw. anerkannter Institutionen (siehe Anlage 2 der Fachtierarztverordnung))
- Kurse für Veterinärhomöopathie im In- und Ausland (mind. 40 Stunden)
- 7 Stunden Repertorisationskurs
- Kurse für Humanhomöopathie (max. 20 Stunden werden anerkannt)
- Homöopathische Ausbildung während des Studiums (max. 15 Stunden werden anerkannt).
60 Stunden Arbeitskreis (mit Protokollführung)
- Anerkannt werden ausschließlich postgraduale Arbeitskreise (weitere Anforderungen siehe Fachtierarztverordnung)
2. Praktische Ausbildung
- Mind. 3-jährige eigene praktisch homöopathische Tätigkeit
- Praktische Tätigkeit bei einem Fachtierarzt für Homöopathie (Dienstverhältnis)
oder
- Supervision von 50 eigenen Fällen durch einen Fachtierarzt für Homöopathie über mindestens drei Jahre und Lehrpraxis für veterinärmedizinische Homöopathie (20 Stunden)
Zur von der Prüfungswerberin/dem Prüfungswerber zu tragenden Entschädigung für den FTA in ihrer/seiner Tätigkeit als Arbeitskreissupervisor/in siehe Anlage 3 der Fachtierarztverordnung.
- Teilnahme an einer Arzneimittelprüfung (nicht obligatorisch aber wünschenswert)
3. Fachspezifisch-wissenschaftliche Weiterbildung
3. Fachspezifisch-wissenschaftliche Weiterbildung
Die Prüfung wird mündlich strukturiert durchgeführt.
Sie besteht aus zwei Teilen, wobei jeder Detailbereich positiv absolviert werden muss.
– 1. Teil
- (a) Papercase, welchen die Prüfungswerberin/ der Prüfungswerber analysieren und repertorisieren soll.
– 2. Teil
- (a) Fragen zur Facharbeit
- (b) Fragen zu den eingereichten Fallstudien
- (c) Fragen zum Papercase
- (d) Fragen zur Systematik in der Homöopathie
- (e) Fragen zur Materia Medica
- (f) Fragen zur Miasmatik


